Der Bundesrat thematisiert am Freitag Staatstrojaner. Die gesetzliche Erlaubnis zum staatlichen Hacken stößt dort auf Kritik. Nicht nur die enormen Grundrechtseingriffe werden bemängelt, sondern auch die Tricks beim Eilverfahren im Gesetzgebungsprozess. Wegen der Gefahren für die IT-Sicherheit fordert der Ausschuss für Verbraucherschutz die Einrichtung eines Vermittlungsausschusses.
Am Freitag steht der Staatstrojaner wieder auf der Tagesordnung, diesmal im Bundesrat. Das Staatstrojaner-Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat, erntet dort deutliche Kritik. Das geht aus einer Drucksache der Länderkammer (BR-Drucksache 527/1/17, pdf) hervor. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz bemängelt die tiefgehenden Grundrechtseingriffe und befürchtet negative Auswirkungen für die IT-Sicherheit, wenn das staatliche Hacken wie im Gesetz vorgesehen umgesetzt wird. Er regt eine Entschließung des Bundesrats zur Einberufung eines Vermittlungsausschusses an. Der federführende Rechtsausschuss hat hingegen keine Einwände.
Quelle: Netzpolitik.org