Externer Datenschutzbeauftragter Berlin

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten (DSB)?

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist im Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung geregelt. Ergänzend hierzu wird durch das bundesdeutsche „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ festgelegt, dass ein Datenschutzbeauftragter in Unternehmen benannt werden muss, soweit in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG).

Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragte hat die beratende Funktion gegenüber der Geschäftsleitung im datenschutzrechtlichen Bereich. Er prüft die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und gibt Ratschläge zur Steigerung des Datenschutzniveaus bei der jeweiligen mit Verantwortung verbundenen Stelle.

Wer darf eigentlich Datenschutzbeauftragter werden?

Darf jeder Mitarbeiter im Unternehmen Datenschutzbeauftragter werden? Diese Frage ist mit einem eindeutigen Nein zu beantworten. Laut Gesetz wird ein Datenschutzbeauftragter auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens benannt, welches er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt. Darüber hinaus ist jede Person ausgeschlossen, der in einen Interessenkonflikt geraten könnte oder eine Gefahr der Selbstkontrolle besteht. Dies gilt sowohl für Personen im Unternehmen als auch außerhalb.

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Wir stellen uns vor

Wir beraten und betreuen viele Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen und den unterschiedlichsten Unternehmensgrößen. Dabei können wir auf ein Team aus kompetenten und gut geschulten Mitarbeitern zugreifen. Weiter ist es uns wichtig, Ihren Betrieb nicht zu beeinträchtigen und mit Ihnen konstruktiv zusammenzuarbeiten, um daraus den bestmöglichen Vorteil und die höchstmögliche Sicherheit im Bereich Datenschutz für Ihr Unternehmen, Ihr Management, Ihre IT und für Ihre Mitarbeiter zu verwirklichen.

Wir beraten bedarfsorientiert und dabei kompetent, zuverlässig und gründlich.

Unsere Leistungen

So sieht die Zusammenarbeit mit den externen Datenschutzbeauftragten (DSB) der LOROP GmbH aus:

  • Nach Kontaktaufnahme vereinbaren wir mit Ihnen einen kostenfreien Kennenlerntermin in Ihrem Hause. Währenddessen stellen wir uns, konkrete Schwerpunkte im Datenschutz vor und erörtern mit Ihnen gemeinsam einen möglichen Fahrplan für die zukünftige Zusammenarbeit.
  • Neben der Bestellung eines externen DSB empfiehlt sich eine individuelle IST-Analyse Ihres Unternehmens, sodass bereits implementierte Datenschutz-Maßnahmen, sowie gegebenenfalls Defizite identifiziert werden können.
  • Ganz nach Ihrem Wunsch erstellen wir nach dem Erstgespräch auf Sie zugeschnittene Angebote. In der Regel wird hierbei ein Angebot für die Bestellungspauschale eines externen Datenschutzbeauftragten (inklusive Stundensätze für Beratungsleistungen), sowie ein Angebot für eine umfangreiche IST-Analyse erstellt.
  • Während der Ist-Analyse werden unter anderem die Unternehmensstruktur, -prozesse, sowie die technische Infrastruktur erfasst und auf Datenschutzkonformität geprüft. Nach Abschluss der Vor-Ort-Analyse erhalten Sie einen umfangreichen Datenschutzbericht, welcher die Grundlage für notwendig umzusetzende Datenschutz-Maßnahmen bietet. Bei der Umsetzung unterstützen wir Sie sehr gerne!
  • Jeweils nach Ablauf eines Jahres erstellen wir Ihnen einen Bericht als Nachweis des aktuellen Datenschutz-Status.
  • Datenschutz bedeutet Aktivität! Wir als externe DSB, mit über zehn Jahren Erfahrung in diesem Bereich, beraten Sie gerne in allen weiteren Anliegen. Von der Unterstützung bei der Meldung des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde, über die Unterstützung bei der Erstellung des notwendigen Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und einer Datenschutzerklärung für Ihre Webseite, bis hin zu spezifischen Anliegen wie „Darf ich am Ort X bei der Veranstaltung Y Videoüberwachung einsetzen?“ oder „Wie muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag aussehen, wenn ich personenbezogene Daten an externe Dienstleister auslagere?“ beraten wir Sie in allen Datenschutzbelangen mit großer Freude!
  • Hier ist aber noch nicht Schluss. Des Weiteren erstellen, prüfen und überarbeiten wir unter Ihrer Zuarbeit Konzepte, Datenschutzordnungen, schriftliche Einwilligungen, Datenschutzhandbücher, Betriebsanweisungen und Verpflichtungen, tätigen Auskünfte an Betroffene und sind Ihre Schnittstelle zur Datenschutzbehörde.
  • Gerne führen wir für Ihre Mitarbeiter Datenschutzschulungen durch. Dabei präsentieren wir, wenn von Ihnen im Vorfeld gewünscht, vor allem auch spezifische Schwerpunkte im Datenschutz (Beispiel: Home-Office). Außerdem klären wir vor Ort individuelle Fragestellungen Ihrer Mitarbeiter. Ziel ist, dass alle Teilnehmenden ein Grundverständnis von Datenschutz und dem damit verbundenen rechtskonformen Verhalten erlagen.

Wichtig zu Wissen

Die DS-GVO und das Bundesdatenschutzgesetz sind immer dann anwendbar, wenn personenbezogene Daten mittels automatisierter Verfahren gespeichert und/oder verarbeitet werden.

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die etwas über eine Person aussagen, beispielsweise Name und Anschrift, aber auch Einkommen, Kaufverhalten oder Telefonnummer.

In jedem Falle ist ein Unternehmen zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet. Die Prüfung der Unternehmen bzgl. Datenschutz werden momentan durch die Datenschutzbehörden massiv verstärkt.

Unabhängig davon, ob in einem Unternehmen die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht oder nicht, für die Einhaltung des Datenschutzes liegt die Verantwortung immer bei der Geschäftsführung.

Somit ist auch die Haftungsfrage klar geregelt. Sollte es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kommen, haftet in jedem Fall die Geschäftsführung.

Sehr gerne beraten wir Sie auch in Fragen rund um Datensicherheit in Ihrem Unternehmen. Schreiben Sie uns oder wenden sich direkt an unser freundliches Personal unter 030 330 96 26 – 0

Wir freuen uns auf Ihr Projekt

Adresse

Landgrafenstraße 16
10787 Berlin

Telefon

030 330 96 26 – 27
Fax: 030 330 96 26 – 29

News

Hier finden Sie aktuelle Beiträge zu unserem Unternehmen, aber auch relevantes und neues aus der Welt des Datenschutzes.

Das Hinweisgeberschutzgesetz – Was Sie wissen sollten

Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen mit...
Continue Reading

EU-US Data Privacy Framework

Am 10.07.2023 hat die EU-Kommission im Rahmen des „EU-US Data Privacy Framework“ den Angemessenheitsbeschluss für...
Continue Reading

Datenschutzbehörden erhöhen den Druck auf Verlage

Die Auseinandersetzung um die Ignoranz vieler Nachrichtenseiten gegenüber den Vorgaben der DSGVO geht in die...
Continue Reading