Wenn es um Datenschutz in Berlin geht, sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihr Unternehmen.

Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen stellt für viele Unternehmen immer noch eine große Herausforderung dar.

Unsere Experten unterstützen Sie jederzeit gerne und finden dabei gemeinsam mit Ihnen einen praktikablen Weg, um die rechtlichen Anforderungen, die an Ihr Unternehmen gestellt werden, zu erfüllen.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, einem zuverlässigen Team und einer zielgerichteten Arbeitsweise.

Externer Datenschutzbeauftragter

 TÜV/DEKRA-zertifziert und bereits 15 Jahre Erfahrung mit Unternehmen der verschiedensten Branchen

Das Datenschutzsiegel der LOROP

Das Datenschutzsiegel der LOROP zeigt ihren Kunden und Partnern, dass Ihnen der Schutz ihrer Daten wichtig ist.

Moderner Datenschutz für Sie

Externer Datenschutzbeauftragter

Als Ihr bestellter Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei sämtlichen datenschutzrechtlichen Themen und werden gegenüber der für Sie zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemeldet. Unsere Experten erhalten in regelmäßigen Abständen Fortbildungen und Seminare und stehen in engem Austausch sowohl untereinander, als auch mit weiteren Externen, um ihr Fachwissen ständig zu erweitern und an Sie heranzutragen.

IST-Analyse und Maßnahmenplanung

Dank einer initialen IST-Analyse Ihres Unternehmens bekommen Sie bereits zu Beginn der Zusammenarbeit aufgezeigt, wo Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich steht und welche Maßnahmen noch umzusetzen sind. Ziel ist eine sichere Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Hierzu erhalten Sie einen ausführlichen Bericht und können jederzeit nachvollziehen, warum bestimmte Datenschutzmaßnahmen zwingend umgesetzt werden müssen. Unser Team priorisiert die Maßnahmen nach Ihrer Wichtigkeit und Dringlichkeit und setzt diese zielgerichtet gemeinsam mit Ihnen um.

Mitarbeiterschulungen

Nur gut geschulte und sensibilisierte Beschäftigte sind auch in der Lage, datenschutzrechtliche Herausforderungen zu erkennen, entsprechend zu reagieren und die Anforderungen umzusetzen. Als externer Datenschutzbeauftragter führen wir regelmäßige Datenschutzschulungen durch, vorzugsweise in Ihren Räumlichkeiten mit gemeinsamer Ausarbeitung datenschutzrechtlicher Fragestellungen und fachlichen Diskussionen.

Sehr gute Verfügbarkeit

Telefonisch und per E-Mail stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. Insbesondere in Berlin und Umgebung können wir zusätzlich sehr flexibel und kurzfristig Vor-Ort-Besuche in Ihrem Hause organisieren. Schnelles Handeln ist insbesondere bei akuten Datenschutzverstößen erforderlich.

Bereichsübergreifendes Wissen

Neben unserem Datenschutz-Knowhow verfügen wir auch über umfangreiche IT-Erfahrung zur Lösung datenschutzrechtlicher Problemstellungen. Zusätzlich sind unsere Datenschutzbeauftragten für Unternehmen in den verschiedensten Branchen tätig.

Datenschutz im Home-Office

Mobiles Arbeiten und Home-Office sind in der heutigen Zeit für viele Unternehmen unverzichtbar. Auch hier gilt es, die datenschutzrechtlichen Anforderungen sorgfältig umzusetzen. Unser Team steht Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Seite.

Externer Datenschutzbeauftragter der LOROP

Ihr externer Datenschutzbeauftragter für Berlin

Unsere Vorteile

Neben einer monatlichen Bestellungspauschale entstehen für Sie lediglich Kosten für Leistungen, die auch tatsächlich erbracht worden sind.
Das spezifische Wissen unserer Mitarbeiter wird durch Schulungen ständig auf den neuesten Stand gebracht.

geprüfte DEKRA- oder TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte
jahrelange Erfahrung mit Unternehmen unterschiedlichster Geschäftsausrichtungen
enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten im Bereich Datenschutz
schnelle Reaktionszeit
zukunftsorientiertes und proaktives Arbeiten

Das sagen unsere Kunden

„Mit Ihrem fundierten Fachwissen und der proaktiven Arbeitsweise fühlen wir uns bei der LOROP GmbH sehr gut aufgehoben. Durch die Zusammenarbeit auf Augenhöhe, werden unsere Datenschutzthemen auf besondere Weise perfektioniert."

Michael LeondarisCIO - Snom Technology GmbH
Referenz: Firmenlogo von Snom Technology AG

„Als Wirtschaftsverband mit vielen Partnerunternehmen spielt Datenschutz für den VLOG eine große Rolle. Unser LOROP-DSB hat uns bei vielen Vertragsrevisionen und anderen Datenschutzthemen kompetent, schnell und unkompliziert beraten."

Alexander HisstingGeschäftsführung - Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. VLOG
Referenz: Firmenlogo von VLOG - Lebensmittel ohne Gentechnik

„Unser Datenschutzbeauftragter von der LOROP GmbH unterstützt uns in allen datenschutzrelevanten Themen. Wir bekommen bei unseren Anliegen immer noch am gleichen Tag qualifizierte Auskünfte und fühlen uns durch die LOROP GmbH sehr gut betreut.“

Helen WilkingReferentin Personal- und Geschäftsführung - Berliner Fußball-Verband
Referenz: Logo vom Berliner Fußball Verband

„Wir schätzen LOROP als kompetenten und engagierten Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Belange. Das Datenschutz-Audit war umfassend und strukturiert. Die Beratung ist fachlich auf den Punkt und praxisorientiert. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.“

Andreas MängelGeschäftsführer BerlinOnline
Referenz: Firmenlogo von BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG

Treffen Sie die Menschen hinter unserem Erfolg.

Sie erreichen uns unter:
030 330 96 26 27
kontakt@lorop.de

Mit der LOROP GmbH haben Sie ein Team an ihrer Seite, welches seit vielen Jahren renommierte Unternehmen mit unterschiedlichsten Ausrichtungen, in den Bereichen des Datenschutzes und der Informationssicherheit berät und unterstützt. Unser vielfältiges Team besteht aus angesehenen und erfahrenen Mitarbeitern in der Funktion als externer Datenschutzbeauftragter.

Anwendung für Datensicherheit

NIS-2-Richtlinie: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Mit der Einführung der NIS-2-Richtlinie, der neuesten Fassung der Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, verschärft die EU die Anforderungen für Unternehmen und Organisationen. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie Anfang 2023 haben die Mitgliedsstaaten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit diese in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland gibt es dazu bereits einen Referentenentwurf vom Bundesinnenministerium, dem NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG).

Weiterlesen »
Anwendung für Datensicherheit

Erkennung von Phishing und Spam-Mails

E-Mailverkehr ist sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich unverzichtbar geworden. Täglich sind wir jedoch auch gefährlichen Spam- und Phishing-Mails ausgesetzt, die darauf abzielen, persönliche und betriebswirtschaftliche Daten zu stehlen oder Schadsoftware einzuschleusen. Diese E-Mails von legitimen Nachrichten zu unterscheiden, stellt eine stetige Herausforderung dar.

Weiterlesen »

Haben Sie Fragen zum Datenschutz?

Datenschutz ist rechtlich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgeschrieben und ergänzt daher das Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz. Wollen Sie, dass Ihre eigenen personenbezogenen Daten unkontrolliert und ohne Ihr Wissen verbreitet werden? Vermutlich nicht. Genau an dieser Stelle kommt der Datenschutz zum Tragen, welcher Unternehmen verbindliche Spielregeln gibt, was in welcher Form mit personenbezogenen Daten erlaubt ist und wie betroffene Personen darüber aufgeklärt werden müssen, was mit ihren eigenen Daten passiert bzw. wie diese verarbeitet werden.

Personenbezogene Daten sind gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Klassisch fallen darunter Kombinationen aus Name, Alter, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht und viele mehr. Entsprechende Daten dürfen durch Unternehmen nur verarbeitet werden, wenn dazu eine Rechtsgrundlage und ein klarer Verarbeitungszweck besteht. Zusätzlich zu den beispielhaft aufgezählten Daten gibt es die besonderen Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGVO. Hierunter fallen unter anderem Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, sowie politische Meinungen. Diese Daten sind besonders schützenswert und somit sensibel und vertraulich zu behandeln.

Geben Sie darauf Acht, wie viel Sie im Internet und gegenüber der Öffentlichkeit über sich preisgeben. Manchmal ist weniger mehr, vor allem in Zeiten, bei denen KI-gestützte Systeme ein verstärkter Trend sind. Sind Ihre Daten einmal im Internet veröffentlicht, ist es schwer, die Kontrolle darüber zu behalten. Zwar stehen Ihnen gemäß der DSGVO umfangreiche Rechte auf Auskunft, Berichtigung und auch Löschung zu, diese sind aber vor allem gegenüber Unternehmen in Drittländern wie den USA nicht immer voll durchsetzbar, da die DSGVO lediglich für Unternehmen innerhalb der EU rechtlich verbindlich ist.

Unternehmen dürfen personenbezogene Daten immer dann verarbeiten, wenn die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 5 DSGVO eingehalten werden und eine rechtliche Grundlage gem. Art. 6 DSGVO besteht. Insbesondere muss der Zweck der Verarbeitung feststehen und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Dies nennt man das Prinzip der Datenminimierung – „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Ebenfalls müssen Sie auf die Richtigkeit der personenbezogenen Daten, sowie auf die Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit achten. Rechtsgrundlagen, welche die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erlauben, können beispielsweise neben der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person auch Verarbeitungen sein, welche im Rahmen (vor-)vertraglicher Maßnahmen oder im Rahmen einer anderen rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind. Der Klassiker sind Verarbeitungen im Rahmen des Beschäftigtenverhältnis und des Arbeitsvertrages. Ohne dass Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wäre Ihr Arbeitgeber nicht in der Lage, Ihnen ein Gehalt auszustellen und das Beschäftigtenverhältnis abzuwickeln.

Kundenbewertung
[Gesamt: 49 Durchschnitt: 4.7]