Wenn es um Datenschutz in Berlin geht, sind wir der richtige Ansprechpartner für Ihr Unternehmen.
Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen stellt für viele Unternehmen immer noch eine große Herausforderung dar.
Unsere Experten unterstützen Sie jederzeit gerne und finden dabei gemeinsam mit Ihnen einen praktikablen Weg, um die rechtlichen Anforderungen, die an Ihr Unternehmen gestellt werden, zu erfüllen.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, einem zuverlässigen Team und einer zielgerichteten Arbeitsweise.
Externer Datenschutzbeauftragter
TÜV-zertifziert und bereits 15 Jahre Erfahrung mit Unternehmen der verschiedensten Branchen
Das Datenschutzsiegel der LOROP
Das Datenschutzsiegel der LOROP zeigt ihren Kunden und Partnern, dass Ihnen der Schutz ihrer Daten wichtig ist.
Moderner Datenschutz für Sie
Als Ihr bestellter Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei sämtlichen datenschutzrechtlichen Themen und werden gegenüber der für Sie zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemeldet. Unsere Experten erhalten in regelmäßigen Abständen Fortbildungen und Seminare und stehen in engem Austausch sowohl untereinander, als auch mit weiteren Externen, um ihr Fachwissen ständig zu erweitern und an Sie heranzutragen.
Dank einer initialen IST-Analyse Ihres Unternehmens bekommen Sie bereits zu Beginn der Zusammenarbeit aufgezeigt, wo Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich steht und welche Maßnahmen noch umzusetzen sind. Ziel ist eine gesetzeskonforme und sichere Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Hierzu erhalten Sie einen ausführlichen Bericht und können jederzeit nachvollziehen, warum bestimmte Datenschutzmaßnahmen zwingend umgesetzt werden müssen. Unser Team priorisiert die Maßnahmen nach Ihrer Wichtigkeit und Dringlichkeit und setzt diese zielgerichtet gemeinsam mit Ihnen um.
Nur gut geschulte und sensibilisierte Beschäftigte sind auch in der Lage, datenschutzrechtliche Herausforderungen zu erkennen, entsprechend zu reagieren und die Anforderungen umzusetzen. Als externer Datenschutzbeauftragter führen wir regelmäßige Datenschutzschulungen durch, vorzugsweise in Ihren Räumlichkeiten mit gemeinsamer Ausarbeitung datenschutzrechtlicher Fragestellungen und fachlichen Diskussionen.
Telefonisch und per E-Mail stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. Insbesondere in Berlin und Umgebung können wir zusätzlich sehr flexibel und kurzfristig Vor-Ort-Besuche in Ihrem Hause organisieren. Schnelles Handeln ist insbesondere bei akuten Datenschutzverstößen erforderlich.
Neben unserem Datenschutz-Knowhow verfügen wir auch über umfangreiche IT-Erfahrung zur Lösung datenschutzrechtlicher Problemstellungen. Zusätzlich sind unsere Datenschutzbeauftragten für Unternehmen in den verschiedensten Branchen tätig.
Mobiles Arbeiten und Home-Office sind in der heutigen Zeit für viele Unternehmen unverzichtbar. Auch hier gilt es, die datenschutzrechtlichen Anforderungen sorgfältig umzusetzen. Unser Team steht Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Seite.
Ihr externer Datenschutzbeauftragter für Berlin
Unsere Vorteile
Neben einer monatlichen Bestellungspauschale entstehen für Sie lediglich Kosten für Leistungen, die auch tatsächlich erbracht worden sind.
Das spezifische Wissen unserer Mitarbeiter wird durch Schulungen ständig auf den neuesten Stand gebracht.
Das sagen unsere Kunden
Michael LeondarisCIO - Snom Technology GmbH„Mit Ihrem fundierten Fachwissen und der proaktiven Arbeitsweise fühlen wir uns bei der LOROP GmbH sehr gut aufgehoben. Durch die Zusammenarbeit auf Augenhöhe, werden unsere Datenschutzthemen auf besondere Weise perfektioniert."
Alexander HisstingGeschäftsführung - Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. VLOG„Als Wirtschaftsverband mit vielen Partnerunternehmen spielt Datenschutz für den VLOG eine große Rolle. Unser LOROP-DSB hat uns bei vielen Vertragsrevisionen und anderen Datenschutzthemen kompetent, schnell und unkompliziert beraten."
Helen WilkingReferentin Personal- und Geschäftsführung - Berliner Fußball-Verband„Unser Datenschutzbeauftragter von der LOROP GmbH unterstützt uns in allen datenschutzrelevanten Themen. Wir bekommen bei unseren Anliegen immer noch am gleichen Tag qualifizierte Auskünfte und fühlen uns durch die LOROP GmbH sehr gut betreut.“
Andreas MängelGeschäftsführer BerlinOnline„Wir schätzen LOROP als kompetenten und engagierten Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Belange. Das Datenschutz-Audit war umfassend und strukturiert. Die Beratung ist fachlich auf den Punkt und praxisorientiert. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.“
Treffen Sie die Menschen hinter unserem Erfolg.
Sie erreichen uns unter:
030 330 96 26 27
kontakt@lorop.de
Mit der LOROP GmbH haben Sie ein Team an ihrer Seite, welches seit vielen Jahren renommierte Unternehmen mit unterschiedlichsten Ausrichtungen, in den Bereichen des Datenschutzes und der Informationssicherheit berät und unterstützt. Unser vielfältiges Team besteht aus angesehenen und erfahrenen Mitarbeitern in der Funktion als externer Datenschutzbeauftragter.
IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen: Alles, was Sie wissen müssen
Die IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen wurde auf Grundlage von § 390 SGB V (vormals § 75b Abs. 5 SGB V) entwickelt und trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Sie wurde in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgearbeitet, um die Patientendaten und IT-Systeme aller vertragsärztlich tätigen Praxen bestmöglich zu schützen.
Bring Your Own Device und Datenschutz: Was Unternehmen beachten müssen
Während Unternehmen sich weiterhin an die verändernden Anforderungen einer modernen Belegschaft anpassen, hat sich der Trend „Bring Your Own Device“ (BYOD) insbesondere durch die COVID-19-Pandemie beschleunigt. Angesichts der stark zunehmenden Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und der Vermischung von Privat- und Berufsleben bietet BYOD eine praktische Lösung, bei der Mitarbeiter ihre eigenen Geräte wie Smartphones, Tablets und Laptops für dienstliche Zwecke nutzen.
Haben Sie Fragen zum Datenschutz?
Warum ist Datenschutz wichtig?
Datenschutz ist rechtlich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgeschrieben und ergänzt daher das Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz. Wollen Sie, dass Ihre eigenen personenbezogenen Daten unkontrolliert und ohne Ihr Wissen verbreitet werden? Vermutlich nicht. Genau an dieser Stelle kommt der Datenschutz zum Tragen, welcher Unternehmen verbindliche Spielregeln gibt, was in welcher Form mit personenbezogenen Daten erlaubt ist und wie betroffene Personen darüber aufgeklärt werden müssen, was mit ihren eigenen Daten passiert bzw. wie diese verarbeitet werden.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind gem. Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Klassisch fallen darunter Kombinationen aus Name, Alter, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht und viele mehr. Entsprechende Daten dürfen durch Unternehmen nur verarbeitet werden, wenn dazu eine Rechtsgrundlage und ein klarer Verarbeitungszweck besteht. Zusätzlich zu den beispielhaft aufgezählten Daten gibt es die besonderen Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 DSGVO. Hierunter fallen unter anderem Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, sowie politische Meinungen. Diese Daten sind besonders schützenswert und somit sensibel und vertraulich zu behandeln.
Was kann ich tun um meine Daten zu schützen?
Geben Sie darauf Acht, wie viel Sie im Internet und gegenüber der Öffentlichkeit über sich preisgeben. Manchmal ist weniger mehr, vor allem in Zeiten, bei denen KI-gestützte Systeme ein verstärkter Trend sind. Sind Ihre Daten einmal im Internet veröffentlicht, ist es schwer, die Kontrolle darüber zu behalten. Zwar stehen Ihnen gemäß der DSGVO umfangreiche Rechte auf Auskunft, Berichtigung und auch Löschung zu, diese sind aber vor allem gegenüber Unternehmen in Drittländern wie den USA nicht immer voll durchsetzbar, da die DSGVO lediglich für Unternehmen innerhalb der EU rechtlich verbindlich ist.
Wann darf ich personenbezogene Daten verarbeiten?
Unternehmen dürfen personenbezogene Daten immer dann verarbeiten, wenn die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 5 DSGVO eingehalten werden und eine rechtliche Grundlage gem. Art. 6 DSGVO besteht. Insbesondere muss der Zweck der Verarbeitung feststehen und auf das notwendige Maß beschränkt sein. Dies nennt man das Prinzip der Datenminimierung – „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“. Ebenfalls müssen Sie auf die Richtigkeit der personenbezogenen Daten, sowie auf die Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit achten. Rechtsgrundlagen, welche die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erlauben, können beispielsweise neben der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person auch Verarbeitungen sein, welche im Rahmen (vor-)vertraglicher Maßnahmen oder im Rahmen einer anderen rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind. Der Klassiker sind Verarbeitungen im Rahmen des Beschäftigtenverhältnis und des Arbeitsvertrages. Ohne dass Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wäre Ihr Arbeitgeber nicht in der Lage, Ihnen ein Gehalt auszustellen und das Beschäftigtenverhältnis abzuwickeln.