Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber dürfen Keylogger nur in engen Grenzen gegen Arbeitnehmer einsetzen

Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber dürfen Keylogger nur in engen Grenzen gegen Arbeitnehmer einsetzen

Einfach so alle Tastatureingaben seiner Mitarbeiter überwachen, ist nicht zulässig. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun gegen einen Arbeitgeber, der einem Angestellten mit einem Keylogger auf die Pelle rückte.

Das Bundesarbeitsgericht setzt enge Grenzen für den Einsatz von Keyloggern. Ein solcher Keylogger ist eine Software, die alle Tastatureingaben an einem Computer mitschneidet. Er darf laut dem Gericht nur eingesetzt werden, wenn ein durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht.

Im verhandelten Fall hatte ein Chef seinem Arbeitnehmer einen Keylogger installiert, weil dieser angeblich seinen Dienst-PC in erheblichen Umfang privat nutzte. Der Arbeitgeber installierte auf dem Dienst-Computer des Klägers eine Software, die sämtliche Tastatureingaben protokollierte und regelmäßig Screenshots fertigte. Es handelt sich also um eine Software, die sogar über die Fähigkeiten eines klassischen Keyloggers hinausging. Auf Grundlage der gewonnenen Daten kündigte er seinem Angestellten. mehr …

Quelle: netzpolitik.org