Die Auseinandersetzung um die Ignoranz vieler Nachrichtenseiten gegenüber den Vorgaben der DSGVO geht in die nächste Runde: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte zeigt sich nach Gesprächen mit der Branche enttäuscht und will nun mit einer ersten Anordnung gegen einen Verlag vorgehen.
Vor fast zwei Jahren wurden die Datenschutzgrundverordnung eingeführt, aber bei den deutschen Nachrichtenseiten ist nicht viel davon angekommen: Von taz bis FAZ wird verhaltensbasierte Werbung eingesetzt, die datenbasiert auf den einzelnen Besucher zugeschnitten wird. Das bringt für die Verlage allerdings nicht nur Einnahmen, sondern auch rechtliche Probleme mit sich.
In den letzten Monaten gab es deshalb mehrere Treffen von Aufsichtsbehörden mit Medienhäusern. Aber die verliefen „eher enttäuschend“, wie der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar heute in seinem Tätigkeitsbericht für 2019 [PDF] konstatiert. Jetzt geht es offenbar in die heiße Phase, die Hamburger Behörde will in einem konkreten Fall eine Anordnung gegen einen Verlag erlassen. […]
Quelle: netzpolitik.org