Externer Datenschutzbeauftragter Berlin

Jedes deutsche Unternehmen, welches die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Hierzu darf gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch ein Dienstleister benannt werden. Und genau da kommen wir ins Spiel! Gerne unterstützen und beraten Sie unsere zertifizierten Fachkräfte bei allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Herausforderungen.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und vereinbaren Sie einen kostenfreien Vor-Ort-Termin innerhalb der Region Berlin und Brandenburg.

Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragte hat die beratende Funktion gegenüber der Geschäftsleitung im datenschutzrechtlichen Bereich. Er prüft die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und gibt Ratschläge zur Steigerung des Datenschutzniveaus bei der jeweiligen mit Verantwortung verbundenen Stelle.

Wer braucht einen DSB?

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist im Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung geregelt. Ergänzend hierzu wird durch das bundesdeutsche „Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ festgelegt, dass ein Datenschutzbeauftragter in Unternehmen benannt werden muss, soweit in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG).

Wer darf eigentlich Datenschutzbeauftragter werden?

Darf jeder Mitarbeiter im Unternehmen Datenschutzbeauftragter werden? Diese Frage ist mit einem eindeutigen Nein zu beantworten. Laut Gesetz wird ein Datenschutzbeauftragter auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens benannt, welches er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt. Darüber hinaus ist jede Person ausgeschlossen, die in einen Interessenkonflikt geraten könnte oder bei der eine Gefahr der Selbstkontrolle besteht. Dies gilt sowohl für Personen im Unternehmen als auch außerhalb.

Die folgende Tabelle listet die Unterschiede zwischen der Anstellung eines unternehmensinternen DSB oder einem externen Datenschutzbeauftragten, also einem Dienstleister:

Interner Datenschutzbeauftragter
Externer Datenschutzbeauftragter
Mitarbeiter, welche die Funktion als DSB übernehmen müssen durch kontinuierliche Schulungen auf die Position vorbereitet werden
Externe DSB bringen nicht nur das benötigte Fachwissen, sondern auch jahrelange Erfahrung mit
kennt die Abläufe und Prozesse im Unternehmen
muss sich erst mit dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern vertraut machen
Der interne Mitarbeiter genießt einen besonderen Kündigungsschutz und kann sich bestenfalls eingeschränkt um seine vorherigen Aufgaben kümmern
Die Beauftragung eines externen Dienstleisters sorgt für transparente Kosten und vertraglich festgelegte Kündigungsfristen
Bei einer Person aus dem Unternehmen besteht immer die Möglichkeit zu einem Interessenskonflikt mit anderen Mitarbeitern
Als Außenstehende sind unsere Datenschutzbeauftragten objektiv und sachlich in der Bewertung von Datenschutzmaßnahmen

Wir stellen uns vor

Wir beraten und betreuen viele Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen und den unterschiedlichsten Unternehmensgrößen. Dabei können wir auf ein Team aus kompetenten und gut geschulten Mitarbeitern zugreifen. Weiter ist es uns wichtig, Ihren Betrieb nicht zu beeinträchtigen und mit Ihnen konstruktiv zusammenzuarbeiten, um daraus den bestmöglichen Vorteil und die höchstmögliche Sicherheit im Bereich Datenschutz für Ihr Unternehmen, Ihr Management, Ihre IT und für Ihre Mitarbeiter zu verwirklichen.

Wir beraten bedarfsorientiert und sind dabei kompetent, zuverlässig und gründlich.

Dennis

Olli

Carsten

Unsere Leistungen

So sieht die Zusammenarbeit mit den externen Datenschutzbeauftragten (DSB) der LOROP GmbH aus:

  • Nach Kontaktaufnahme vereinbaren wir mit Ihnen einen kostenfreien Kennenlerntermin in Ihrem Hause. Währenddessen stellen wir uns, konkrete Schwerpunkte im Datenschutz vor und erörtern mit Ihnen gemeinsam einen möglichen Fahrplan für die zukünftige Zusammenarbeit.
  • Neben der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten empfiehlt sich eine individuelle IST-Analyse Ihres Unternehmens, sodass bereits implementierte Datenschutz-Maßnahmen, sowie gegebenenfalls Defizite identifiziert werden können.
  • Ganz nach Ihrem Wunsch erstellen wir nach dem Erstgespräch auf Sie zugeschnittene Angebote. In der Regel wird hierbei ein Angebot für die Bestellungspauschale eines externen Datenschutzbeauftragten (inklusive Stundensätze für Beratungsleistungen), sowie ein Angebot für eine umfangreiche IST-Analyse erstellt.
  • Während der IST-Analyse werden unter anderem die Unternehmensstruktur, -prozesse, sowie die technische Infrastruktur erfasst und auf Datenschutzkonformität geprüft. Nach Abschluss der Vor-Ort-Analyse erhalten Sie einen umfangreichen Datenschutzbericht, welcher die Grundlage für notwendig umzusetzende Datenschutz-Maßnahmen bietet. Bei der Umsetzung unterstützen wir Sie sehr gerne!
  • Jeweils nach Ablauf eines Jahres erstellen wir Ihnen einen Bericht als Nachweis des aktuellen Datenschutz-Status.
  • Datenschutz bedeutet Aktivität! Wir als externe Datenschutzbeauftragte, mit über 15 Jahren Erfahrung in diesem Bereich, beraten Sie gerne in allen weiteren Anliegen. Von der Unterstützung bei der Meldung des Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde, über die Unterstützung bei der Erstellung des notwendigen Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und einer Datenschutzerklärung für Ihre Webseite, bis hin zu spezifischen Anliegen wie „Darf ich am Ort X bei der Veranstaltung Y Videoüberwachung einsetzen?“ oder „Wie muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag aussehen, wenn ich personenbezogene Daten an externe Dienstleister auslagere?“ beraten wir Sie in allen Datenschutzbelangen mit großer Freude!
  • Hier ist aber noch nicht Schluss. Des Weiteren erstellen, prüfen und überarbeiten wir unter Ihrer Zuarbeit Konzepte, Datenschutzordnungen, schriftliche Einwilligungen, Datenschutzhandbücher, Betriebsanweisungen und Verpflichtungen, tätigen Auskünfte an Betroffene und sind Ihre Schnittstelle zur Datenschutzbehörde.
  • Gerne führen wir für Ihre Mitarbeiter Datenschutzschulungen durch. Dabei präsentieren wir, wenn von Ihnen im Vorfeld gewünscht, vor allem auch spezifische Schwerpunkte im Datenschutz (Beispiel: Home-Office). Außerdem klären wir vor Ort individuelle Fragestellungen Ihrer Mitarbeiter. Ziel ist, dass alle Teilnehmenden ein Grundverständnis von Datenschutz und dem damit verbundenen rechtskonformen Verhalten erlagen.

Wichtig zu Wissen

In Zeiten der Digitalisierung ist ein effektiver Datenschutzbeauftragter nicht nur ein Wächter der Datenintegrität, sondern auch ein unverzichtbarer Schlüsselakteur. Sie helfen nicht nur, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, sondern tragen auch aktiv dazu bei, Ihr Datenschutzniveau zu erhöhen und Ihre digitale Transformation nahtlos zu gestalten.

Das Balkendiagramm zeigt welche Hürden deutsche Unternehmen bei der Digitalisierung sehen.

Hier kommt ein externer Datenschutzbeauftragter ins Spiel. Unsere externen Datenschutzexperten haben nicht nur das erforderliche Fachwissen, um Ihre Daten zu schützen, sondern auch die praktische Erfahrung, um Ihr Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Durch Beratung und Schulung Ihrer Mitarbeiter, sowie die Implementierung gängiger Datenschutzstandards, können wir Ihnen helfen Datenverluste zu vermeiden.

Angst vor unberechtigtem Zugriff auf Daten65%
zu wenig qualifiziertes Personal64%
Angst vor Datenverlust54%
fehlende Standards54%
fehlende externe Beratung33%

Die DS-GVO und das Bundesdatenschutzgesetz sind immer dann anwendbar, wenn personenbezogene Daten mittels automatisierter Verfahren gespeichert und/oder verarbeitet werden.

Personenbezogene Daten sind alle Daten, die etwas über eine Person aussagen, beispielsweise Name und Anschrift, aber auch Einkommen, Kaufverhalten oder Telefonnummer.

In jedem Falle ist ein Unternehmen zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet. Die Prüfung der Unternehmen bzgl. Datenschutz werden momentan durch die Datenschutzbehörden massiv verstärkt.

Unabhängig davon, ob in einem Unternehmen die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht oder nicht, für die Einhaltung des Datenschutzes liegt die Verantwortung immer bei der Geschäftsführung.

Somit ist auch die Haftungsfrage klar geregelt. Sollte es zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kommen, haftet in jedem Fall die Geschäftsführung.

Sehr gerne beraten wir Sie auch in Fragen rund um Datensicherheit in Ihrem Unternehmen. Schreiben Sie uns oder wenden sich direkt an unser freundliches Personal unter 030 330 96 26 27

Wir freuen uns auf Ihr Projekt

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